Das IfSG wird in den letzten Jahren sehr häufig überarbeitet. Eine Änderung vom März 2022 ist, einige Definitionen aus der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung
in den dort neu eingeführten §22a aufzunehmen.
Es ist erfreulich zu sehen, dass T-Zellen-Funktionstests nach wie vor in die beschreibenden Ausführungen der Gesetze „hineinpassen“ und von diesen nicht unmöglich gemacht werden.
Das die T-Zellen-Funktionstests von der Politik nach wie vor nicht berücksichtigt werden, ist nicht erfreulich.