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Aktuelle Informationen zur Rechtslage der anzunehmenden Immunisierung und der Feststellung derselben durch T-Zellen-Funktionstests

Der Gesetz- und Verordnungsgeber agiert aus wissenschaftlicher Sicht einseitig was die Berücksichtigung von medizinischen Nachweisen einer Immunisierung gegen SARS-CoV-2 angeht. Ärztliche Diagnosen spielen hierbei derzeit keine Rolle. Es werden nur einige von der Politik definierte Nachweise und diese nur für einen begrenzten Zeitraum ausgegeben und akzeptiert, was aus medizinischer Sicht und aktuellem Stand der Wissenschaft mindestens zweifelhaft ist. Siehe hierzu die Seite Aktuelles aus der Wissenschaft.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Rechtslage rund um diesen Sachverhalt, und weiter Neuigkeiten was die (noch zu erarbeitende) Anerkennung der T-Zellen-Funktionstests als diagnostisches Mittel in der SARS-CoV-2 Epidemie und als Nachweis einer langfristigen Immunität gegen das Virus betrifft.

Es sind hier auch einige, bislang wenige, Gerichtsurteile aufgeführt. Es ist noch kein einziges dabei mit einer eindeutigen Entscheidung zugunsten einer Anerkennung der T-Zellen-Funktionstests oder der Gleichwertigkeit der natürlichen Immunität. Es sind entweder wichtige wegweisende Urteile, die nach wie vor Bestand haben, also von anderen Gerichten nicht verworfen wurden, oder Urteile anderen Inhalts, die aber wichtige Hinweise auf die Entwicklung der Rechtsprechung geben.

Weiter möchten wir auf den unbestimmten Rechtsbegriff der „anzunehmenden Immunisierung“ aus §28c IfSG und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hinweisen, der, per Defintion, mit Begriffsinhalt gefüllt werden will. Hier drängen sich die T-Zellen-Funktionstests geradezu auf.

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