Home » Aktuelles zur Rechtslage » IfSG §28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
Das IfSG übernimmt Ende November 2021 den unbestimmten Rechtsbegriff der „anzunehmenden Immunisierung“ aus der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom Mai. Weiteres siehe hier.